Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Warum wird das im Alltag nicht durchgesetzt? Die Polizei verstößt gern mal dagegen, denn sie hat das Machtmonopol, mit dem sie oft unvorsichtig umgeht. Sie empfinden diese Einschränkung ihrer Arbeit sicher gelegentlich als Schikane.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
Ja, dazu kann man sich voll und ganz bekennen. Damals glaubten sie das auch. Inzwischen gibt es aber überall Kriege zu führen, und diese sogar so nennen darf man es wieder. Afghanistaneinsatz ist freilich ein Grundgesetzbruch. Der Jugoslawien-Krieg damals war es auch schon.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Und wieso muß das gesagt werden?
Artikel 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Und soweit er nicht aus dem unteren Bevölkerungsdrittel kommt, denn dann hat er kaum eine Chance dazu in diesem Land. Die Gesetzgebung schränkt dies systematisch ein, daß einer nur mit seinen Talenten und Fähigkeiten etwas wird.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Ja, und davon macht der Gesetzgeber ausgiebigeren Gebrauch, als das so gedacht war. Die Einschränkungen dieser vorrangigen Menschenrechte findet nun jederzeit statt, mit Erlaubnis fast aller Parteien, aber vor allem der beiden Volksparteien. Dies mitzuerleben bedeutet im übrigen nichts weiter, als die Dialektik zwischen Machtmensch sein und Menschsein mitzuverfolgen (notgedrungen). Anders war es niemals, eher schlimmer.