Der Trieb sich mitzuteilen muß den Menschen, der noch allein ist, gegen lebende Wesen außer ihm, vornehmlich diejenigen, die einen Laut geben, welchen er nachahmen und der nachher zum Namen dienen kann, zuerst zur Kundmachung seiner Existenz bewogen haben
Anf. d. Menschengesch. 1. Anm (VI 50f.). Vgl. Geschmacksurteil (Mitteilbarkeit des ästhetischen Zustandes an andere), Humanität
(aus: R. Eisler, Kant Lexikon)